Rahmenvereinbarung für die ökumenische Zusammenarbeit


 zwischen der katholischen Seelsorgeeinheit


Brochenzell/Kehlen/Meckenbeuren


und der


evangelischen Kirchengemeinde Meckenbeuren




Präambel

-              Im Bekenntnis zur Taufe als dem gemeinsamen grundlegenden Band der Einheit in Jesus Christus,

-              getragen von der Bitte Jesu, „dass alle eins seien“ (Joh 17, 21),

-              im Glauben an Jesus Christus als Haupt der Kirche und Herrn der Welt auf der gemeinsamen Grundlage des Wortes Gottes, wie es die Heilige Schrift bezeugt,

-              auf der Grundlage des Glaubensbekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel (381) als Auslegung der Heiligen Schrift,

 

verpflichten sich die römisch-katholische Seelsorgeeinheit Brochenzell/Kehlen/Meckenbeuren und die evangelische Kirchengemeinde Meckenbeuren zu weiteren Schritten auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in einem Glauben und in der einen eucharistischen Gemeinschaft und unterzeichnen folgende Vereinbarung:

 

1.

Im ökumenischen Miteinander ist es wichtig die geistlichen Gaben der verschiedenen christlichen Traditionen kennen zu lernen, sich davon bereichern zu lassen und so voneinander zu lernen. Daher verpflichten wir uns, das Leben unserer Gemeinden auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Arbeitsbereichen kennen zu lernen, einander zu den jeweiligen Gottesdiensten und Veranstaltungen einzuladen sowie regelmäßige Begegnungen zu vereinbaren. Wir wollen Selbstgenügsamkeit überwinden und mögliche Vorurteile beseitigen, die Begegnung miteinander suchen und füreinander da sein.

 

2.

Unsere Ökumene lebt davon, dass wir Gottes Wort gemeinsam hören und den Heiligen Geist in uns und durch uns wirken lassen. Wir wollen den bisherigen Weg fortsetzen, durch Gebete und Gottesdienste die geistliche Gemeinschaft zwischen unseren Gemeinden zu vertiefen und die sichtbare Einheit der Kirche Jesu Christi zu fördern. Wir verpflichten uns, auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung zu „Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung“ füreinander und miteinander zu beten.

An folgenden Tagen und Anlässen wollen wir einander einladen und nach Möglichkeit gemeinsam Gottesdienst feiern.

 

- Jahresschluss

- Kanzeltausch anlässlich der ökumenischen Bibelwochen

- Weltgebetstag der Frauen

- Pfingstmontag

- Kinderbibelwoche

- Buß- und Bettag

- Gottesdienste in den Meckenbeurer Schulen

- Gottesdienstangebote an ökumenische Paare (bei Bedarf)

- Gottesdienste bei besonderen Anlässen wie z.B. Vereinsjubiläen

 

Ebenso versuchen wir weitere gottesdienstliche Orte der Begegnung gemeinsam zu gestalten und dazu einzuladen, wie z. B.:

- Andacht in der Passionszeit

- Nacht der offenen Kirchen

3.

Wir wollen als evangelische Gemeinde und katholische Seelsorgeeinheit gemeinsam das Evangelium durch Wort und Tat für das Heil aller Menschen verkündigen. Angesichts vielfältiger Orientierungslosigkeit, aber auch mannigfacher Suche nach Sinn sind die Christinnen und Christen besonders herausgefordert, ihren Glauben zu bezeugen. Dazu bedarf es des verstärkten Engagements und des Erfahrungsaustauschs in Katechese und Seelsorge. Ebenso wichtig ist es, dass das ganze Volk Gottes gemeinsam das Evangelium in die gesellschaftliche Öffentlichkeit hinein vermittelt wie auch durch sozialen Einsatz und die Wahrnehmung von politischer Verantwortung zur Geltung bringt.

 

Daher verpflichten wir uns, auf folgenden Ebenen und in folgenden Arbeitsbereichen einander stets zu informieren und Absprachen zu treffen bzw. gemeinsam zu handeln.

 

- gegenseitige Einladungen und Besuche bei Veranstaltungen

- gemeinsame Vorbereitung und Durchführung der ökumenischen Bibelwoche

- Veranstaltung am Buß- und Bettag zu einem gesellschaftlich relevanten Thema

- ökumenischer Förderverein für Familien- und Krankenpflege

- Besuchsdienst für Neugeborene „Willkommen in Gottes Welt“

- Leitwort der Kirchen im Mitteilungsblatt der Gemeinde

- ökumenischer Frühstückstreff – Kontakt-Café

- Kinderchor

- gegenseitige Gastfreundschaft in den Kirchen bei Kasualien

 

4.

Ökumene geschieht bereits in vielfältigen Formen gemeinsamen Handelns in unseren Gemeinden. Viele Christinnen und Christen leben und wirken gemeinsam in Freundschaften, in der Nachbarschaft, im Beruf und in ihren Familien. Insbesondere konfessionsverbindende Ehen und Familien müssen darin unterstützt werden, Ökumene in ihrem Alltag zu leben.

Wir verpflichten uns, die gemeinsame Trauung konfessionsverbindender Ehepartner den Ehepaaren/Brautpaaren anzuraten und gemeinsam vorzunehmen.

Wir verpflichten uns weiter, auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens gemeinsam zu handeln, wo die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind und nicht Gründe des Glaubens dem entgegenstehen. Insbesondere vereinbaren wir für unsere Gemeinden:

 

- gemeinsame KGR-Sitzungen in regelmäßigen Abständen

- gemeinsamer Ökumeneausschuss aller beteiligten Gemeinden

- gemeinsame Antworten auf gesellschaftliche Anfragen

 

5.

Unsere in Christus begründete Zusammengehörigkeit und Einheit ist von grundlegender Bedeutung. Wir verpflichten uns, die ökumenische Gemeinschaft im Dialog zwischen unseren Gemeinden gewissenhaft und intensiv fortzusetzen. Wenn Kontroversen in Fragen des Glaubens und der Ethik bestehen, wollen wir das Gespräch suchen und alle, auch strittige Fragen gemeinsam im Licht des Evangeliums und der Überlieferung unserer Kirchen erörtern.

 

6.

Die Partnerschaft unserer Gemeinden ist offen für die Partnerschaft mit weiteren christlichen Gemeinden in unserer Region und an unserem Ort. Für die Aufnahme in die Partnerschaft ist allerdings Voraussetzung, dass die betreffende Gemeinde als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg angehört oder mit ihr in grenzüberschreitender Zusammenarbeit verbunden ist.

  

7.

Abschluss

Mit dieser Vereinbarung geben wir dem zwischen uns gewachsenen vertrauensvollen Miteinander einen verbindlichen Rahmen und verpflichten uns, dieses Miteinander auch weiterhin zu fördern und zu entwickeln. So suchen wir der Gemeinschaft in Zeugnis und Dienst gerecht zu werden zur Ehre Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.

 

Meckenbeuren, den 9. Juni 2014

 







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